Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen

25Januar

Mieter fordert Aufwandsentschädigung für Besichtigungen

Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.

Nach erfolgloser Abmahnung kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Im Unrecht waren beide, wie das Amtsgericht Landsberg entschied.

Kündigung des Mietverhältnisses ist unwirksam

Die Klage der Vermieterin auf Herausgabe der Wohnung war erfolglos. Der Mieter sei zwar verpflichtet, eine Besichtigung nach ausreichender Vorankündigung zu ermöglichen, jedoch stelle seine Weigerung keine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist folglich kein Kündigungsgrund. Eine Aufwandsentschädigung dürfe er allerdings nicht verlangen. Zu berücksichtigen sei zudem, dass der Mieter bereits zwei Makler anstandslos in die Wohnung gelassen hat und der Vermietern somit alle Eckdaten zur Verfügung standen. Ein mehrfacher Maklerwechsel, so das Gericht, sollte grundsätzlich nicht zulasten der Privatsphäre des Mieters gehen. (AG Landsberg am Lech, 3 C 701/16)

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

3 April
Kostenfalle Gasheizung: Warum Heizen mit Gas immer teurer wird
Trotz steigender Kosten entscheiden sich viele Hauseigentümer weiterhin für Gasheizungen – allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 1,2 Mio. neue Anlagen installiert. Doch ...
weiterlesen
27 März
Deutsche ziehen im Schnitt mit 20,5 Jahren bei den Eltern aus
Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues Kapitel im Leben. Das gilt besonders für den Auszug aus dem Elternhaus: ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.