Niedersachsen: Landtag verabschiedet Wohnraumschutzgesetz

18März

Niedersachsen: Landtag verabschiedet Wohnraumschutzgesetz

Mieter in Niedersachsen werden in Zukunft besser vor maroden Wohnungen geschützt. Im Gesetz sind Mindeststandards festgelegt, bei Verstößen drohen Vermietern hohe Bußgelder.

Gesetzliche Mindeststandards für Wohnungen
Das Gesetz sieht vor, dass jede Wohnung über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen muss – und zwar in funktionsfähigem Zustand. Darüber hinaus müssen ausreichend natürliches Licht und Belüftung vorhanden sein. Bei Nichteinhaltung können hohe Bußgelder verhängt werden oder die Kommune erklärt das Haus für unbewohnbar – in diesem Fall muss der Vermieter die Bewohner auf eigene Kosten anderweitig unterbringen.

Zudem schützt das neue Gesetz vor einer Überbelegung und soll verhindern, dass dem Jobcenter oder Sozialamt überhöhte Mieten in Rechnung gestellt werden. Gesetzlich geregelt wird jetzt auch der Umgang mit Werksvertragsarbeitern, sie werden besser vor einer „unangemessenen Einquartierung“ geschützt, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.

Keine Zustände wie im Delmenhorster Wollepark
Im Delmenhorster Wollepark waren vor zwei Jahren unhaltbare Zustände bekannt geworden: In zwei Wohnblöcken ließen die Vermieter 80 Wohnungen verwahrlosen. Zuletzt wurde den 350 Mietern die Gas- und Wasserversorgung abgestellt, da die Vermieter die Beiträge nicht an die Stadtwerke weitergeleitet hatten. Da der Stadt die rechtliche Handhabe fehlte um die Mieter zu schützen, wurde das Wohnraumschutzgesetz in die Wege geleitet.

Aktuelle NachrichtenRund um die Immobilie

28 November
Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse
Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), ...
weiterlesen
21 November
BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht
Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung ...
weiterlesen

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.